Laborpraktika

Theorie und Praxis – Aufgabe und Gegenstand der Praktika

„Nichts ist so praktisch wie eine gute Theorie“ stellte bereits Kurt Lewin (1890 bis 1947), der Begründer der modernen Sozialpsychologie, fest. Theorien helfen uns die Komplexität der Realität zu erfassen, phänomenologische Zusammenhänge von Prozessen zu begreifen und die richtigen Ansatzpunkte für wirksames Handeln zu finden. Eine Theorie muss aber in der Praxis funktionieren; sie muss durch die Praxis bewiesen werden.

Jeder erfahrene und verantwortlich handelnde Ingenieur weiß, dass er seine theoretischen Betrachtungen und numerischen Analysen durch geeignete Experimente zu überprüfen, zu validieren hat. Schließlich ist eine Theorie, die in der Praxis nicht funktioniert entweder falsch oder unvollständig oder auf den konkreten Fall nicht anwendbar.

Die Wissenschaftler am Lehrstuhl für Meerestechnik bieten Studierenden der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik Laborpraktika zu verschiedenen meerestechnischen Fragestellungen an. Ziel ist es, das Theorieverständnis durch geeignete Experimente zu unterstützen sowie die Kompetenzentwicklung der Studierenden bei der präzisen Planung, Durchführung und Auswertung experimenteller Untersuchungen zu fördern. Schließlich geht es auch darum, die Studierenden an anspruchsvolle Messmethoden und –technologien heranzuführen.

Der Praktikumsschein erfordert Leistung

Die Vorbereitung und Durchführung experimenteller Untersuchungen sowie die fachgerechte Bewertung der Messergebnisse setzt voraus, dass sich der Experimentator zuvor selbst mit der Aufgabenstellung intensiv befasste. Schließlich ist die wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Messaufgaben die Kenntnis des zu erwartenden Messbereiches, d.h., auf Grundlage theoretischer Überlegungen ist ein Erwartungswert abzuschätzen.

Aus diesem Grunde wird jedes Laborpraktikum mit einem ca. zwanzigminütigen Kolloquium begonnen. Hier referieren die Studenten über Ziel, Aufgaben, Abläufe des geplanten Experiments, über Details der Messmethode sowie über zu erwartende Ergebnisse und Messgenauigkeiten.

Der den Versuch jeweilig betreuende Wissenschaftler am Lehrstuhl für Meerestechnik erkennt rasch, ob sich die Studierenden ausreichend gut auf diese Studienaufgabe vorbereiteten und deshalb für den weiteren Verlauf des Praktikums zugelassen werden können.

Nach Durchführung des Versuchs ist ein ausführliches Protokoll anzufertigen. Die Praktikumsaufgabe gilt erst dann als erbracht, wenn das Protokoll durch den jeweiligen Praktikumsbetreuer anerkannt wurde.

Damit das Protokoll auch alle wesentlichen Aspekte enthält, wurde ein gut gemeinter Leitfaden erarbeitet. Dieser steht unter diesem Link als Download zur Verfügung. Als Anleitung für die Erstellung und den detaillierten Aufbau des abzugebenen Berichtes, können dieser Datei entnommen werden.